Satzung
die Dienstleister Gemeinschaft Niedenstein e. V. (DGN Niedenstein)
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§ 1 Die Dienstleister Gemeinschaft Niedenstein hat ihren Sitz in
Niedenstein. . § 2 Aufgaben des Vereins sind:
2. Vermittlung wirtschaftlicher Informationen, 3. Rat und Hilfe für Mitglieder bei Behörden und anderen Stellen, 4. Förderung der Geselligkeit Der Verein verfolgt keine Erwerbszwecke.
Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 3 |
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| 1a. Handwerksbetriebe, Banken, sonstige selbständige
Gewerbetreibende, Angehörige der freien Berufe, 1b. Personen in leitender Stellung bei den unter 1a. Genannten, 1c. ehemalige Inhaber und ehemalige leitende Angestellte der unter 1a. aufgeführten. |
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| 2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand. 3. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
§ 4 1. Die Mitgliedschaft erlischt: |
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| 1a. Tod des Mitglieds bzw. Auflösung der Gesellschaft
usw., 1b. schriftliche Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres, 1c. Ausschluss. |
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| 2. Ausschlussgründe sind: | |
| 2 a. Beitragsrückstände von mehr als 3 Monate, 2 b. vereinsschädigendes Verhalten. |
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3. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung
des Mitgliedes. Gegen den
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§ 5 Der Verein erhebt zur Durchführung seiner Aufgaben von seinen
Mitgliedern
§ 6 1. Die Einnahmen des Vereins bestehen aus: |
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| 1 a. den Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren, 1 b. Spenden und sonstige Einnahmen. |
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| 2. Die Ausgaben des Vereins bestehen aus: | |
| 2 a. laufenden Verwaltungskosten, 2 b. Ausgaben zur Verfolgung des Vereinszweckes. |
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3. Das Rechnungswesen ist jährlich mindestens einmal durch zwei Kassenprüfer zu prüfen. § 7 1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige
Zwecke.
§ 8 1. Die Organe des Vereins sind: |
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| 1a. die Mitgliederversammlung, 1b. der Vorstand. |
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§ 9
1. Der Vorstand beruft eine Mitgliederversammlung ein, wenn das Interesse
des Vereins es |
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| 3a. Bericht des Vorstandes, 3b. Bericht der Kassenprüfer, 3c. Entlastung des Vorstandes, 3d. Neuwahl des Vorstandes (alle 2 Jahre), 3e. Wahl von Kassenprüfern, wobei nur einer des letzten Geschäftsjahres wiedergewählt werden kann 3f. Entscheidung über vorliegende Anträge. |
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4. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der1. oder 2. Vorsitzende.
§ 10 1. Die Leitung des Vereins erfolgt durch den Vorstand.
Der Vorstand besteht aus:
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| 1a. Dem 1. Vorsitzenden, 1b. zwei 2. Vorsitzenden, 1c. dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister, 1d. dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer, 1e. dem Pressewart. |
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2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne
§ 26 BGB vertreten durch den
§ 1 1. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, jedoch führt der Vorstand
die Geschäfte bis zur Neu- bzw.
§ 12 Satzungsänderungen einschließlich Änderungen des Vereinszweckes
können mit einer Mehrheit
§ 13 Zum Zwecke der Auflösung ist die Einberufung einer Mitgliederversammlung
erforderlich. In der
§14 Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.Februar 1998 beschlossen. Niedenstein den 18. Februar 1998 Unterschriften: |
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| 1. Vorsitzender: 2. Vorsitzender: 2. Vorsitzender: Schatzmeister: stellv. Schatzmeisterin: Schriftführer: stellv. Schriftführerin: Pressewartin: |
Norbert Grunewald, Reinhard Barthel, Richard Arnold, Willi Barthel, Karin Römer, Matthias von Bredow, Elisabeth Reith, Silvia Harsch-Sobotta. |